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Jetzt neu: Mehr Steuervorteile für E-Dienstwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge
Der Einstieg in die Elektromobilität wird für Geschäftskunden von Volkswagen Nutzfahrzeuge ab dem 1. Juli 2025 noch attraktiver. Dank neuer steuerlicher Regelungen profitieren Unternehmen und Fahrerinnen und Fahrer von E-Dienstwagen jetzt doppelt: Die 0,25 %-Versteuerung der privaten Nutzung gilt künftig für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. Damit sind auch hochwertige Modelle wie der ID.Buzz, e-Caravelle oder der neue Transporter maximal steuerlich begünstigt – ideal für alle, die Komfort, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verbinden möchten.
Auch aus unternehmerischer Sicht lohnt sich der Umstieg: Ab dem 1. Juli 2025 können 75 % der Anschaffungskosten eines elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugs bereits im ersten Jahr steuerlich abgeschrieben werden. Das verbessert die Bilanz und schafft finanziellen Spielraum – besonders bei größeren Fuhrparks oder Flottenlösungen.
Ein weiterer Vorteil: Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025. Wer also jetzt auf ein E-Modell von Volkswagen Nutzfahrzeuge umsteigt, sichert sich nicht nur modernste Technik und emissionsfreies Fahren, sondern auch die vollen steuerlichen Vorteile.
*E-Transporter Energieverbrauch (WLTP) kombiniert: 25.5 – 19.9 kWh/100km; CO2-Emissionen: 0 g/km; Emissionsklasse: A.





